ENERGIEBERATUNG
Energieeinsparverordnung
Klimaschutz
und Energieeinsparung sind Themen von übergeordnetem Interesse.
Daher sind vom Gesetzgeber bereits eine Reihe von Regelungen
erlassen die es zu beachten gilt.
Die erste Fassung der sog. Energieeinsparverordnung
(EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft.
Die letzte Fassung wurde im Juli 2007 (EnEV 2007) verabschiedet.
Bereits für das Jahr 2009 ist eine weitere Novellierung
des Gesetzes (EnEV 2009) beabsichtig, in der die Anforderungen
an die Energieeffizienz nochmals um etwa 30% verschärft
werden. Bis zum Jahr 2012 sollen dann weitere 30% Einsparungspotential
per Gesetz verlangt werden.
Energieausweis
Im
Rahmen der Energieeinsparverordnung ist auch geregelt, dass
bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden
ein Energieausweis auszustellen ist. Dieses Dokument enthält
Angaben über die Energieeffizienz eines Gebäudes sowie
Vergleichswerte für durchschnittliche Altbauten und moderne
Neubauten.
Besitzer
von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen
Käufern/Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis
für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete
Gebäude gilt diese Forderung ab dem 1. Januar 2009.
Weitere
Beratung zu Energieeinsparung und den Energieausweis für
Ihr Gebäude bekommen Sie bei uns und unserem Partner Infozentrum
Energie-Bau, Riedering.
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